WEG: Gemeinschaft kann E-Auto in Tiefgarage nicht verbieten

News vom 03.02.2025
WEG: Gemeinschaft kann E-Auto in Tiefgarage nicht verbieten

Kann eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage verbieten?

Nach Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 04.02.2022 (Az. 92 C 2541/21) lautet die Antwort: Nein.


In der vorgenannten Entscheidung wurde ein Beschluss er Eigentümerversammlung für ungültig erklärt.


Das Gericht führt aus, dass eine solche Vorgabe der Eigentümer gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoße, da er dem individuellen Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Gestattung baulicher Maßnahmen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG) zuwiderlaufe. Der einzelne Wohnungseigentümer könne sonst zwar die Installation einer Lademöglichkeit erzwingen, sie jedoch anschließend nicht nutzen.


Dieser Anspruch sei auch nicht abdingbar. Der Beschluss würde diesen Anspruch ins Leere laufen lassen und verstoße somit gegen ein wesentliches Ziel der WEG-Reform, nämlich die Förderung der Elektromobilität.

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