Mieterhöhungsvereinbarung im laufenden Mietverhältnis: Keine Mietpreisbremse
News vom 03.11.2022
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2022 (Az. VIII ZR 300/21) findet die sog. Mietpreisbremse auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.
Die Regelungen seien weder direkt noch entsprechend anwendbar und der Mieter müsste grundsätzlich auch nicht vor einer missbräuchlichen Verwendung einer Mieterhöhungsvereinbarung geschützt werden.
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Die Regelungen seien weder direkt noch entsprechend anwendbar und der Mieter müsste grundsätzlich auch nicht vor einer missbräuchlichen Verwendung einer Mieterhöhungsvereinbarung geschützt werden.
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