BGH: Härtefallwiderspruch nach Kündigung bei Suizidgefahr des Mieters

News vom 25.11.2022
BGH: Härtefallwiderspruch nach Kündigung bei Suizidgefahr des Mieters

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.10.2022 (Az. VIII ZR 390/21) über einen Sachverhalt entschieden, in dem über den Widerspruch wegen sozialer Härte bei Äußerung einer konkreten Suizidabsicht durch den Mieter zu befinden war.


Der Bundesgerichtshof ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mietverhältnis bei Fehlen zumutbarer Alternativen auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ist.

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