Mieter muss auf Kündigung des Vermieters nicht reagieren
News vom 06.03.2023

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in seinem Beschluss vom 07.12.2022 (Az. 24 W 39/22) zwar das praktische Bedürfnis der Vermieterseite.
Dennoch könne vom Mieter nicht verlangt werden, dass dieser auf eine erklärte Kündigung reagiert. Sinn der Kündigungsfrist sei es auch, dass der Mieter die Wirksamkeit prüfen könne. Dem widerspreche es, wenn von ihm vor Ablauf der Kündigungsfrist verlangt werden könne, seine Räumung zu bestätigen.
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