Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2024, Az. VIII ZR 114/22
BGH Urteil
Widerspruch gegen Kündigung bei Suizidgefahr des Mieters
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 114/22
Urteil vom:
10.04.2024
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2024, Az. VIII ZR 114/22
Amtlicher Leitsatz:
Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21).
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