BGH Urteil

Widerspruch gegen Kündigung bei Suizidgefahr des Mieters

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 114/22
Urteil vom: 10.04.2024

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2024, Az. VIII ZR 114/22


Amtlicher Leitsatz: 

Zu den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21).

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2024, Az. VIII ZR 114/22
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