Von einer Umwandlung ist auszugehen, wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen aufgeteilt wird, in dem für jede einzelne Wohnung beim Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wird. Jede einzelne Wohnung wäre dann eine sog. Eigentumswohnung und könnte einzeln verkauft werden.
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2008 (Az. VII ZR 126/07) sind die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhäusern bebauten Grundstücken entsprechend anwendbar.
Liegt eine Umwandlung vor, ist nach § 577a BGB eine Eigenbedarfskündigung und eine Kündigung wegen Verhinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung ausgeschlossen, wenn an der Wohnung nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden ist. Die Sperrfrist kann nicht umgangen werden.
Die Sperrfrist beträgt in der Regel drei Jahre seit der ersten Veräußerung nach der Umwandlung, wobei durch landesgesetzliche Regelung die Frist auf 10 Jahre verlängert werden kann.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.06.2010, Az. VIII ZR 325/09) gilt dies aber nicht für eine Kündigung nach § 573a BGB. Hierbei handelt es sich um ein sog. Sonderkündigungsrecht und ermöglicht eine Kündigung ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters, aber beschränkt auf ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt.
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.
Um unser Angebot zu verbessern, möchten wir unsere Besucher mithilfe von statistischen Erfassungen besser verstehen und für weitere Maßnahmen nutzen.
Dabei werden Cookies eingesetzt.
Durch Bestätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "Konfigurieren" können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie-Einstellungen
Hier erhalten Sie eine Übersicht der konkreten Cookies und die Möglichkeit optionale Cookies zu deaktivieren.
Bezeichnung
System
Session
Technisch erforderlich.
Ihre Entscheidung
21 Tage
Damit wir uns Ihre Entscheidung in diesem Dialog merken können.